Osteopathie
Die Kosten für Osteopathie berechne ich als Heilpraktikerin je nach Diagnose nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH (zwischen 85 € und 100 € pro 50 min Behandlung). Sie benötigen keine ärztliche Verordnung. Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben oder privtaversichert sind mit einem Heilpraktiker-Tarif, werden die Kosten entsprechend Ihrem Tarif übernommen. Auch die Beihilfe BaWü übernimmt seit 2013 Kosten für Heilpraktiker-Leistungen.
Für Behandlungen auf Ärztliche Verordnung hin berechne ich 92 € pro 50 min. Einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen eine gewisse Anzahl von Osteopathischen Behandlungen auf ärztliche Verordnung hin – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und der Vorgehensweise, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann.